Bürogemeinschaft Dorstener Anwälte

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Arbeitsrecht

Das arbeitsgerichtliche Verfahren

Hier wird nur kurz der Verlauf der wohl wichtigsten arbeitsgerichtlichen Klageart aufgezeichnet.

Das gerichtliche Verfahren bei einer Kündigungsschutzklage

  1. Das (arbeits-) gerichtliche Verfahren nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage sieht vor, dass das Gericht zunächst versuchen muss in einem Gütetermin eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien herbeizuführen. Oftmals läuft dies darauf hinaus, dass zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer eine Abfindung vereinbart wird und die Kündigungsschutzklage nicht weiter verfolgt wird.

    Hier muss sich der Arbeitnehmer gut überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist, mit der Klage den Erhalt des Arbeitsplatzes zu verfolgen. Schließlich hat der Arbeitgeber bereits zu erkennen gegeben, dass er auf eine weitere Zusammenarbeit verzichtet.

    Der Arbeitgeber seinerseits muss sich schon bei der Kündigung überlegen, welche Zugeständnisse er an den Arbeitnehmer im Falle einer Klage macht, um die Sache möglichst schnell "aus der Welt zu schaffen". Will er hingegen nicht nachgeben, so muss er dass Prozessrisiko genau kalkulieren: Wird die Klage nämlich abgewiesen, muss er den Arbeitnehmer nicht nur weiterbeschäftigen, sondern ihm auch den ausstehenden Lohn nachzahlen. Eine Abfindung bietet hier viele Vorteile.

  2. Kommt im Gütetermin keine Einigung zu Stande, so geht der Rechtsstreit in das streitige Verfahren über. Das bedeutet, dass ab nun zu den von den Parteien gestellten Anträgen verhandelt wird.

    Spätestens jetzt müssen beide Parteien sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden Argumente vortragen, weil sie sonst Gefahr laufen, mit später gebrachten Einwendungen nicht mehr gehört zu werden. Da hier einige verfahrensrechtliche Fallen lauern, ist anwaltliche Hilfe in diesem Abschnitt des Rechtsstreits eigentlich unverzichtbar.

    Das Gericht wird eingangs der Verhandlung in aller Regel noch einmal fragen, ob doch noch eine gütliche Einigung möglich ist. Wenn nicht, fällt es nach der Beweisaufnahme entweder gleich das Urteil oder bestimmt einen Termin, an dem die Entscheidung verkündet werden wird.

Ob eine Kündigung unwirksam ist, sollten Sie zuvor unbedingt anwaltlich prüfen lassen.

Beachten Sie unbedingt die Klagefrist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigungserklärung!

Eine weitere Besonderheit betrifft die Kostentragung in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten.
Anders als in anderen Prozessordnungen hat hier auch die obsiegende Partei ihre Kosten (Rechtsanwaltsgebühren, Auslagen) selbst zu tragen!